Bayerische Schlösserverwaltung


Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (BSV) ging 1918 nach Ende der Monarchie in Bayern aus dem königlichen Obersthofmeisterstab hervor. In dessen Nachfolge betreut sie Schlösser, Burgen und Residenzen samt kostbarem Kunstinventar in ganz Bayern.

Die Kernaufgabe der BSV besteht dementsprechend darin, Kunstdenkmäler in ihrem ursprünglichen Zustand zu bewahren. Gleichwohl erwarb die Bayerische Schlösserverwaltung im Laufe ihrer 100jährigen Geschichte zahlreiches Kunstinventar hinzu: sei es im Zuge von Schenkungen oder gezielten Einzelkäufen zur Abrundung vorhandener Bestände, sei es durch Übernahme geschlossener Sammlungen oder anlässlich nachträglicher Übertragungen von Liegenschaften in ihren Verantwortungsbereich. Im Wissen um die große Verantwortung gegenüber möglichem NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut wurde die Museumsabteilung vom Präsidium der BSV mit der systematischen Provenienzforschung betraut.

Die erste Phase des Forschungsprojekts konnte inzwischen abgeschlossen werden. Das Resultat ist eine umfassende Bestandsaufname derjenigen Objekte, die zwischen 1933 und 1945 durch Kauf, Schenkung, Tausch oder staatliche Überweisung zur BSV gekommen sind, aufbauend auf den Daten des Referats für Inventarisierung und anhand des Studiums der für jede BSV-Liegenschaft einzeln geführten Fahrnisverzeichnisse sowie bezugnehmender Archivalien.

Aus diesen Erkenntnissen erwächst nun die Notwendigkeit tiefergehender Recherchen. Gegenwärtig widmet sich das Forschungsprojekt zwei zentralen Teilbereichen, denen Priorität zugewiesen wurde: Den Neuzugängen von 1933 bis 1945 sowie Kunstwerken aus dem Besitz von Funktionären und Organisationen der NSDAP, die nach Kriegsende ins Eigentum des Freistaates Bayern übergingen und dann in den 1950er/60er Jahren der BSV in mehreren Tranchen staatlicherseits überwiesen wurden.

Anschließend wird sich das Augenmerk den vor 1945 entstandenen Kunstobjekten zuwenden, die erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zur BSV gekommen sind. Im Zuge des bisherigen Quellenstudiums wurden solche Fälle, wo immer möglich, bereits miterfasst.

Erklärtes Ziel der Bayerischen Schlösserverwaltung ist, durch ihr Forschungsprojekt zur  Provenienzforschung einen systematischen Überblick über ihre Zugänge ab 1933 zu gewinnen, jedem Anfangsverdacht eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs nachzugehen und bei Erhärtung des Verdachts die Recherchen bis zum nach gegenwärtigen Möglichkeiten tiefstmöglichen Erkenntnisstand zu verfolgen. Im Falle eines eindeutig belegten NS-verfolgungsbedingten Entzugs strebt die Bayerische Schlösserverwaltung mit den Anspruchsberechtigten eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Erklärung von 1998 an.